Die Bewertung Ihrer Immobilie bei einem Verkauf in Hamburg
Die Gründe einer Veräußerung einer Immobilie in Hamburg sind vielfältig: So erben Eigenheimbesitzer eine weitere Immobilie und veräußern diese oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes und ein Umzug zwingen zum Verkauf der eigenen vier Wände. Unumgänglich ist eine Veräußerung einer Immobilie auch auf Grundlage einer wirtschaftlichen Schieflage. So unterschiedlich die Gründe eines Verkaufs einer Immobilie in Hamburg auch seien mögen, so zahlreich sind die Fragen des Verkaufenden: Wo biete ich meine Immobilie denn an? Wer erstellt eigentlich ein Exposé? Zu welchem Preis kann ich das Grundstück anbieten?

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Ein Immobilienmakler hat in der Regel eine Antwort auf all diese Fragen. Jede Immobilie ist einzigartig und ein Verkauf dieser erfordert Erfahrung und Expertise: Immobilienmakler stehen bei der Vermittlung an potenzielle Käufer zur Verfügung. Im Hinblick der entsprechenden Erwartungen des Verkäufers, insbesondere hinsichtlich des zu erzielenden Verkaufspreises, bieten Immobilienmakler zunächst eine sachverständige und objektive Verkehrswertermittlung der Immobilie an. Außerdem übernehmen Immobilienmakler die hiermit einhergehende Einholung von behördlichen Unterlagen, die Erstellung eines Exposés, das zielgerichtete Anbieten der Immobilie und sie begleiten den Verkaufs- bzw. insbesondere den Prozess der Verhandlung.
So wird im Folgenden die Arbeit von Schulze & Filges Immobilien, die seit mehr als fünfzehn Jahren Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien, vor allem in Hamburg, vorweisen können, bei der Bewertung einer Immobilie und des hiermit zusammenhängenden Bewertungsprozesses skizziert.
Die Verkehrswertermittlung
Soll eine Immobilie zum Kauf angeboten werden, steht zunächst die Frage nach dem Verkaufspreis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielt werden kann, im Raum. Was muss ein Immobilienmakler hierbei beachten?
Eine Bewertung bezieht sich stets auf die jeweils spezifischen rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und die Lage der zu bewertenden Immobilie.
Rechtliche Gegebenheiten der zu veräußernden Immobilie
Privatrechtliche Belastungen der Immobilie sind wertrelevant. Diese sind jeweils dem Grundbuch zu entnehmen. So mindert ein Geh- und Fahrrecht, das auf einem Grundstück lastet, den entsprechenden Verkehrswert. Schulze & Filges Immobilien holen die hierfür notwendigen Unterlagen ein, um sich ein umfassendes Bild machen zu können.
Des Weiteren sind öffentlich-rechtliche Gegebenheiten bei der Bewertung einer Immobilie zu berücksichtigen. Sind aufgrund städtebaulicher Vorgaben, die einem Bebauungsplan zu entnehmen sind, die Art und das Maß der Bebauung des Grundstückes vorgegeben? Immobilienmakler holen auch diese Unterlagen ein. So ist beispielsweise ein bebaubares Grundstück selbstverständlich wertiger als ein nicht bebaubares Grundstück.
Schulze & Filges Immobilien wissen aufgrund jahrelanger Erfahrung, wo notwendige Unterlagen einzuholen sind. Verkaufende können sich notwendige behördliche Verwaltungskosten und Recherchen sparen.
Tatsächliche Eigenschaften einer Immobilie
Neben den rechtlichen Gegebenheiten einer Immobilie, betrachtet ein Immobilienmakler sodann die tatsächlichen Eigenschaften und wertet diese: Ist das zu veräußernde Grundstück erschlossen? Der Immobilienmakler beschreibt den Baugrund, die Gestalt und Form des Grundstücks und stellt die Immobilie vor: Er berechnet auf Basis vorhandener Grundrisse die Nutzfläche einer Immobilie, wertet den Zustand der Gebäudekonstruktion und der technischen Gebäudeausstattung, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Auch hier gilt: Schulze & Filges Immobilien holen bei ihnen bekannten Medienträgern, den städtischen Behörden und Bauämtern notwendige Informationen ein und verwerten diese objektiv und sachverständig.
Beschaffenheit einer Liegenschaft
In eine Bewertung fließt des Weiteren auch die Beschaffenheit des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie ein. Der Immobilienmakler holt Informationen zu Altlasten oder Baulasten ein und berücksichtigt diese ebenfalls. Das Vorhandensein von Altlasten, hierzu ist der Einblick in das Altlastenkataster von Nöten, mindert beispielsweise den Wert einer Immobilie erheblich.
Lage der Immobilie
Nicht zuletzt schätzt der Makler die Lage einer Immobilie ein. So unterscheidet man zwischen der Makro- und einer Mikrolage: Die Wertung der Makrolage beurteilt die überregionale Anbindung des Grundstücks, die Entfernung zu Großzentren oder die das Grundstück umgebende Wirtschafts- und soziale Infrastruktur. Bei der Wertung der Mikrolage beurteilt der Immobilienmakler die unmittelbare Umgebung des Grundstücks: Sind Geschäfte des täglichen Bedarfs und Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Naherholungsgebiete in unmittelbarer Umgebung, so kann die Mikrolage positiv bewertet werden.
Der Immobilienmakler sollte also Kenntnisse von Lageeigenschaften in Hamburg aufweisen, wenn ein Verkauf einer in Hamburg befindlichen Immobilie ansteht. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Lage richtig gewertet wird.
Bewertung einer Immobilie zu einem Stichtag
Aufgrund einer sich dauerhaft veränderten Nachfrage beziehungsweise eines sich ändernden Angebots, muss der Preis einer Immobilie jeweils stichtagsbezogen festgestellt werden. Außerdem altert eine Immobilie und sinkt demgemäß im Wert oder wird dank vorgenommener Sanierungen werthaltiger.